Hygieneschulung und Infektionsschutz

Sie selbst und der Lebensmittelunternehmer sind verpflichtet, vor dem Beginn oder Aufnahme einer Tätigkeit in einem lebensmittelverarbeitenden Betrieb eine Schulung nach §4 der Lebensmittel-hygieneverordnung bzw. VO (EG) NR 852/2004 zu absolvieren. Hinzu kommt noch eine Schulung nach §42 und §43 des Infektionsschutzgesetzes. Die Lebensmittelhygiene Schulung muss jährlich wiederholt werden. Die Schulung nach Infektionsschutzgesetz unterliegt einem zweijährigen Rhythmus.

 

Die Schulungsinhalte gemäß Anlage 1 der Lebensmittelhygieneverordnung und der Verordnung Nummer 850/2004 sind folgende:

 

  • Anforderung Kenntnisse in der Lebensmittelhygiene
  • Eigenschaften und Zusammensetzung des jeweiligen Lebensmittels
  • hygienische Anforderungen an die Herstellung und Verarbeitung
  • betriebliche Eigenkontrolle und Rückverfolgbarkeit nach VO 178/2004
  • rechtliche Rahmenbedingungen und Lebensmittelrecht
  • Warenkontrolle, Haltbarkeitsprüfung und Kennzeichnung
  • Havarieplanung und Krisenmanagement
  • Anforderungen an Kühlung und Lagerung des jeweiligen Lebensmittels
  • Umgang mit Lebensmittelabfällen und anderen Abfällen
  • Reinigung und Desinfektion

 

Zusätzlich erhalten Sie umfangreiche Kenntnisse in der Lebensmittelmikrobiologie. Ebenso werden ihnen tiefgreifende Kenntnisse vermittelt über die gefahrlose Lebensmittelzubereitung und die Distribution.